Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden bzw. Unternehmen (nachfolgend „Besteller“) und der Seelhof Systemberatung GmbH, Döringweg 1, 35745 Herborn (nachfolgend „Seelhof“), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Soweit in diesen AGB keine Regelung getroffen ist, gelten nicht die AGB des Bestellers, sondern die gesetzlichen Regelungen. Andere Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch Seelhof schriftlich bestätigt werden. Bestimmungen eines individuell vereinbarten Vertrags zwischen Besteller und Seelhof gehen diesen AGB vor. Ergänzend gelten jedoch diese AGB.

§ 2 Gegenstand der AGB

Gegenstand dieser AGB ist der Verkauf von Dienstleistungen, Software oder auch Hardware durch Seelhof. Als „Software“ gelten von Seelhof oder im Auftrag von Seelhof von freiberuflichen Mitarbeitern, Selbständigen oder beauftragten Unternehmen erstellte Computerprogramme („Eigensoftware“) oder solche, die von Drittherstellern („Drittsoftware“) stammen.

§ 3 Angebote

Alle Angebote von Seelhof verstehen sich als freibleibend und sind vorbehaltlich von Änderungen und Irrtümern. Ist die Bestellung seitens des Bestellers als Angebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, behält sich Seelhof eine Annahmefrist von 4 Wochen vor. Der Vertragsschluss kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Seelhof oder der Unterzeichnung eines Auftrags, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung bzw. der Installation durch den Besteller zustande. Bestellungen ohne vorheriges Angebot werden für Seelhof nur dann verbindlich, wenn Seelhof den Auftrag bestätigt. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller ein von Seelhof vorgelegtes Angebot modifiziert.

§ 4 Vertragsschluss und Vertragsänderungen

Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich. Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich in Textform (z. B. im Anhang zum Projektvertrag, Besprechungs-protokollen, DevOps Projektmanagement-Tool oder Änderungsanforderungen) zu bestätigen. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Vertrags-gegenstandes. Leistungen, bei denen von einem Aufwand bis zu 2 Stunden auszugehen ist („geringfügige Tätigkeiten“), können auch mündlich vereinbart werden. Die von Seelhof übermittelten Besprechungsprotokolle oder schriftliche formulierte Vereinbarungen in WorkItems sind verbindlich, wenn der Besteller nicht bis zu drei Werktage nach Erhalt widerspricht. Auf diesen Umstand wird Seelhof bei Übersendung der Besprechungsprotokolle jeweils gesondert hinweisen.

§ 5 Leistungsumfang sowie Art und Ort der Leistungserbringung

Das Recht zur Nutzung von Software beinhaltet den Anspruch auf Lieferung der Software und dazugehöriger Dokumentation. Soweit eine Einführungsunterstützung oder Schulung vom Besteller gewünscht wird, so sind diese besonders zu vereinbaren. Andere Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen, werden gesondert vereinbart. Der Besteller ist verpflichtet, etwaige lizenz- und urheberrechtliche Bedingungen der Hersteller und Lieferanten einzuhalten. Bei Softwarelieferung sind die Kosten für Unterstützung (Support) und weitere Dienstleistungen durch Seelhof sowie zukünftige Softwareergänzungen, -erweiterungen und zusätzliche Softwarefunktionen, die während der Nutzungsdauer vom Hersteller entwickelt werden und nicht Bestandteil der Spezifikation zum Lieferzeitpunkt sind, nicht Teil der Lizenzgebühr und damit separat zu vergüten. Seelhof ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen selbst zu erbringen oder durch Dritte erbringen zu lassen.

§ 6 Lieferung, Liefertermine und Fristen

Der Versand von Produkten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen. Verzögert sich die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers, wird die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers bei Seelhof verwahrt. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie sind im Einzelfall ausdrücklich verbindlich vereinbart.

§ 7 Preise und Preisanpassung

Alle Preise von Seelhof verstehen sich ab Lager Herborn zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Für den Fall, dass sich die Dauer eines Projekts durch ein Verschulden des Bestellers verzögert, behält sich Seelhof vor, vereinbarte Preise in dem Umfang zu erhöhen, wie sich Gehälter, Einkaufspreise oder ähnliche Beschaffungskosten im Laufe der eingetretenen Verzögerung erhöht haben.

§ 8 Zahlungsbedingungen und Verzug

Der Besteller zahlt für das in diesen AGB eingeräumte Nutzungsrecht der Software die vereinbarte Nutzungsgebühr. Bei Softwarelieferungen wird der Kaufpreis fällig, sobald dem Besteller die Software und die dazugehörigen Lizenzschlüssel geliefert wurden. Diese Nutzungsgebühr beinhaltet alle im Hinblick auf die Nutzungserteilung angefallenen Gebühren. Zahlungen werden bei Lieferung, spätestens zum Rechnungsdatum, fällig.

§ 9 Aufrechnungsverbot

Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen die Zahlungsansprüche von Seelhof aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 10 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach den jeweiligen besonderen Bedingungen und den jeweiligen Bestellungen bzw. Verträgen. Die Notwendigkeit von Reisen wird von den Parteien gemeinsam abgestimmt. Spesen, Übernachtungskosten und Reisekosten hat der Besteller nach Aufwand zu erstatten.

§ 11 Subunternehmer, Mitarbeiter

Seelhof kann die vertraglichen Leistungen durch eigene Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer erbringen. Seelhof bleibt gegenüber dem Besteller gleichwohl für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen verantwortlich.

§ 12 Abnahme bei Werkvertrag

Sofern es sich um einen Werkvertrag handelt, ist der Besteller zur schriftlichen Erklärung der Abnahme innerhalb von 10 Tagen nach Vollendung des Werkes verpflichtet. Einzelne Teilleistungen können gesondert geprüft und abgenommen werden. Nur wesentliche Mängel berechtigen den Besteller zur Verweigerung der Abnahme.

§ 13 Mitwirkungspflichten des Bestellers

Der Besteller wird Seelhof bei der Durchführung der Leistungen unterstützen. Diese Mitwirkungspflichten gehören zu den für den Vertragszweck wesentlichen Vertragspflichten des Bestellers.

§ 14 Datensicherung

Sofern nicht anders vereinbart, trifft den Besteller die Pflicht zur Datensicherung. Unter Datensicherung fallen sämtliche möglichen und zumutbaren Tätigkeiten und Vorkehrungen, die den Bestand und die Integrität der Daten des Bestellers sichern.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Seelhof aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstanden waren, im Eigentum von Seelhof.

§ 16 Haftungsbeschränkung

Der Besteller ist darauf hingewiesen worden, dass es nicht möglich ist, Fehler in Software-Programmen vollständig auszuschließen. Gegenstand der Gewährleistung von Seelhof ist jedoch ein Programm, das in seinen wesentlichen Funktionen gemäß der Programmbeschreibung brauchbar ist.

§ 17 Gewährleistung

Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Besteller Seelhof unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 18 Eigensoftware

Seelhof gewährleistet für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass Eigensoftware im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend der begleitenden Dokumentation arbeitet.

§ 19 Nutzungsrecht

Seelhof gewährt dem Besteller das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der gelieferten Software, nicht aber das Eigentum.

§ 20 Vorrang der Herstellerbestimmungen beim Verkauf von Drittsoftware

Beim Verkauf von Drittsoftware agiert Seelhof nur als Vermittler. Die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller gelten vorrangig.

§ 21 Schutzrechte Dritter

Seelhof ist nicht bekannt, dass die Nutzung der von ihr erbrachten Leistungen Schutzrechte Dritter verletzt.

§ 22 Microsoft Lizenzgeschäfte

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Microsoft Ireland Operations Limited Drittbegünstigte und Drittberechtigte von Verträgen mit Microsoft Lizenzverkäufen Seelhof in dem Sinne ist, dass Microsoft berechtigt ist, diesen Vertrag rechtlich durchzusetzen.

§ 23 Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse sowie daraus gewonnene und ersichtliche Erkenntnisse und Ergebnisse.

§ 24 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Erfüllungsort ist Herborn.